FAQ
Fragen zur Anmeldung
Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
Ist eine Anmeldung per Post möglich?
Kann man auch in das 2. Schul-/Studienjahr einsteigen?
Werden ausländische Abschlüsse anerkannt?
Welche Deutschkenntnisse sind Voraussetzung?
Welche Deutsch-Sprachprüfungen werden anerkannt?
Welche Vorkenntnisse der 1. Fremdsprache sind Voraussetzung an der BFS?
Welche Vorkenntnisse der 1. Fremdsprache sind Voraussetzung an der FAK?
Welche Vorkenntnisse der 2. Fremdsprache sind Voraussetzung an der BFS?
Welche Vorkenntnisse der 2. Fremdsprache sind Voraussetzung an der FAK?
Gibt es ein verpflichtendes Auslandssemester?
Gibt es einen NC?
Welche Anmeldefristen gibt es?
Ist es möglich, sich als Gasthörer oder Gasthörerin einzuschreiben?
Fragen zum Thema „Finanzielles“
Gibt es eine Anmeldegebühr?
Was kostet die BFS pro Schuljahr?
Was kostet die FAK pro Studienjahr?
Ist ein Bankeinzug durch das Institut möglich?
Was ist der Schulgeldersatz?
Was kostet die Abschlussprüfung?
Welche finanziellen Hilfen sind möglich?
Können Fahrtkosten erstattet werden?
Kann ich das Semesterticket der FAU nutzen?
Wo kann ich BAföG beantragen?
Studierende der FAK: Stadt Erlangen – Amt für Ausbildungsförderung, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen.
Studierende FAK mit Meister-BAföG: LRA/Stadt des Wohnortes
Schüler und Schülerinnen der BFS: LRA/Stadt Wohnort der Eltern.
Kann ich für FAK IV ebenfalls BAföG beantragen?
Erhalte ich Vergünstigungen in der Mensa?
Habe ich einen Studentenstatus?
Fragen rund um Sprachen und Unterricht
Welche Sprachen werden angeboten?
Welche Möglichkeiten habe ich mit Abitur oder Fachabitur?
Welche Möglichkeiten habe ich mit mittlerem Schulabschluss?
Ist es möglich, nur die Abschlussprüfung ohne Ausbildung abzulegen?
Wann findet der Unterricht statt?
Wie hoch ist die Anzahl der Wochenstunden?
Besteht eine Anwesenheitspflicht?
Gibt es Ferien bzw. unterrichtsfreie Zeit?
Welche Wahlkurse kann ich besuchen?
Was sind die Unterschiede zu einem Studium an der Universität?
Kann ich Sprachzertifikate erwerben?
Welche Vorteile bietet die Aufbauausbildung zum Euro-Korrespondenten?
Was ist FAK IV?
Was ist die B. A.-Externenprüfung?
Fragen rund um die Berufsaussichten
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten hat ein Fremdsprachen- und/oder Euro-Korrespondent?
• Import- und Exportabteilungen von Industriebetrieben und Handelsunternehmen
• Transport und Logistik
• Fluggesellschaften
• Messe
• Touristik
• Banken und Versicherungen
• Anwaltskanzleien
• Auswärtiges Amt
• Europäische und internationale Organisationen
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten hat ein Übersetzer oder Dolmetscher?
Typische Tätigkeitsfelder sind:
• Übersetzen
• Dolmetschen
• Terminologie
• Sprachtechnologie
• Software-Lokalisierung
• Lektorat
• Projektmanagement
• Interkulturelles Training
• Sprachtraining
• Technische Redaktion und Journalismus
Welche Unterschiede gibt es in der Ausbildung an der BFS zu Studium an der FAK?
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten?
Nach erfolgreichem Abschluss der BFS können Sie in einem Jahr die Zusatzqualifikation Euro-Korrespondent bzw. Euro-Korrespondentin erwerben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachakademie können Sie das Aufbaustudium FAK IV absolvieren. Außerdem ist die Vorbereitung auf die B. A.-Externenprüfung möglich, die danach zum Master und B. A. / M. A.-Programmen an anderen Universitäten berechtigt.
Wie werden die IFA-Abschlüsse im In- und Ausland anerkannt?
Innerhalb Deutschlands wird der Abschluss „Staatl. gepr. Fremdsprachenkorrespondent“ bzw. „Euro-Korrespondent“ im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DEQR) mit der Stufe 4 bewertet; der Abschluss „Staatl. gepr. Übersetzer“ wird voraussichtlich mit Stufe 6 bewertet (hierfür fehlt im Moment noch die offizielle Bestätigung).
Im Ausland ist die Bewertung unterschiedlich, so ist in Großbritannien beispielsweise der „Staatl. gepr. Übersetzer“ äquivalent zum Bachelor, was einen direkten Zugang zu Master-Programmen ermöglicht.