Gebühren BFS
Gebühren BFS
Gebühren Schuljahr ab 2023/2024
Gebühren für Verträge, die für das Schuljahr 2023/2024 neu geschlossen werden:
Anmeldegebühr (entfällt bei IFA-Schüler:innen, die im direkten Anschluss an ihr Abschlussjahr die EUKO-/Aufbauausbildung antreten) |
100,00 € |
Jahresgebühr: 12 monatliche Raten je 195,00 € | 2340,00 € |
oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2200,00 € |
Kostenbeitrag für Abschlussprüfung der BFS | 150,00 € |
Der staatliche Schulgeldersatz in Höhe von z. Zt. 110,00 € pro besuchtem Unterrichtsmonat ist von den Schulgebühren bereits abgezogen und verrechnet. Wird die Ausbildung nicht aufgenommen bzw. vorzeitig abgebrochen, erhöht sich die dennoch zu entrichtende (Halb)Jahresgebühr um z. Zt. 110,00 € für jeden nicht besuchten Unterrichtsmonat.
Gebühren Schuljahr 2021/2022
Gebühren für Verträge, die für das Schuljahr 2021/2022 neu geschlossen werden:
Anmeldegebühr (entfällt bei IFA-Schüler:innen, die im direkten Anschluss an ihr Abschlussjahr die EUKO-/Aufbauausbildung antreten) |
100,00 € |
Jahresgebühr: 12 monatliche Raten je 175,00 € | 2100,00 € |
oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2000,00 € |
Kostenbeitrag für Abschlussprüfung der BFS | 100,00 € |
Der staatliche Schulgeldersatz in Höhe von z. Zt. 110,00 € pro besuchtem Unterrichtsmonat ist von den Schulgebühren bereits abgezogen und verrechnet. Wird die Ausbildung nicht aufgenommen bzw. vorzeitig abgebrochen, erhöht sich die dennoch zu entrichtende (Halb)Jahresgebühr um z. Zt. 110,00 € für jeden nicht besuchten Unterrichtsmonat.
Es wird gebeten, alle Gebühren bargeldlos auf das Institutskonto zu überweisen oder ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten.