Gebühren FAK
Gebühren FAK
Gebühren für Verträge, die für das Schuljahr 2025/2026 neu geschlossen wurden:
Anmeldegebühr FAK | 100,00 € |
Jahresgebühr: 12 monatliche Raten je 210,00 € | 2520,00 € |
oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2300,00 € |
Kostenbeitrag für Abschlussprüfung der FAK | 150,00 € |
Anmeldegebühr FAK IV (entfällt für IFA-Studierende, die sich direkt im Anschluss an ihr Abschlussjahr für FAK IV anmelden) |
100,00 € |
Jahresgebühr für FAK IV: 12 monatliche Raten ja 180,00 € | 2160,00 € |
oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2000,00 € |
Kostenbeitrag für Abschlussprüfung der FAK IV, pro Prüfungsbereich | 75,00 € |
Der staatliche Schulgeldersatz in Höhe von z. Zt. 110,00 € pro besuchtem Unterrichtsmonat ist von den Schulgebühren bereits abgezogen und verrechnet. Wird die Ausbildung nicht aufgenommen bzw. vorzeitig abgebrochen, erhöht sich die dennoch zu entrichtende (Halb)Jahresgebühr um z. Zt. 110,00 € für jeden nicht besuchten Unterrichtsmonat.
Gebühren für Verträge, die für das Schuljahr 2023/2024 neu geschlossen werden:
Anmeldegebühr FAK | 100,00 € |
Jahresgebühr: 12 monatliche Raten je 195,00 € | 2340,00 € |
oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2200,00 € |
Kostenbeitrag für Abschlussprüfung der FAK | 150,00 € |
Anmeldegebühr FAK IV (entfällt für IFA-Studierende, die sich direkt im Anschluss an ihr Abschlussjahr für FAK IV anmelden) |
100,00 € |
Jahresgebühr für FAK IV: 12 monatliche Raten ja 160,00 € | 1920,00 € |
oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 1840,00 € |
Kostenbeitrag für Abschlussprüfung der FAK IV, pro Prüfungsbereich | 75,00 € |
Der staatliche Schulgeldersatz in Höhe von z. Zt. 110,00 € pro besuchtem Unterrichtsmonat ist von den Schulgebühren bereits abgezogen und verrechnet. Wird die Ausbildung nicht aufgenommen bzw. vorzeitig abgebrochen, erhöht sich die dennoch zu entrichtende (Halb-)Jahresgebühr um z. Zt. 110,00 € für jeden nicht besuchten Unterrichtsmonat.
Es wird gebeten, alle Gebühren bargeldlos auf das Institutskonto zu überweisen oder ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten.