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Gebühren

Gebühren

Neben den allgemeinen Informationen rund um die Gebühren, informieren wir Sie auf diesen Seiten auch über die Gebühren der BFS, Gebühren der FAK, Gebühren für externe Prüfungen und Gebühren für Gasthörer. Über die Möglichkeiten für ein Stipendium finden Sie unter Schreiber-Friebel-Stiftung die nötigen Informationen.

Bei Neueinschreibungen ist eine einmalige Gebühr von 100 € zu entrichten, die bei der Abgabe des Anmeldeformblatts fällig ist.

Die laufenden Gebühren sind in einem Betrag innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Schuljahres zur Zahlung fällig. Im Falle der Vereinbarung einer Ratenzahlung sind die geschuldeten Teilzahlungen nach Beginn des Schuljahres jeweils zum 5. eines Monats fällig. Der Studentenwerksbeitrag ist jeweils darin enthalten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird eine Mahngebühr von 5 € für die erste Mahnung bzw. 10 € für die zweite Mahnung und 15 € für die dritte Mahnung erhoben.

Es ist möglich, die Gebühren via Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Das entsprechende Formular zum SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadcenter. Sie können die Gebühren aber auch selbstständig auf unser Konto überweisen. Geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihren vollen Namen und ggf. die EDV-Nummer an.

Bankverbindung des IFA:

Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN DE 95 7635 0000 0000 0016 83
SWIFT BYLADEM1ERH

Der Schulgeldersatz ist ein Zuschuss vom Freistaat Bayern, der für die Ausbildung von Schülern und Schülerinnen der BFS bzw. für Studierende der FAK (derzeit 110,00 € pro Schüler bzw. Schülerin und Monat) an das Institut gezahlt wird. Dieser ist bereits in den Schulgebühren berücksichtigt. Falls keine regelmäßige Teilnahme am Unterricht erfolgt, ist der Schulgeldersatz von den Schülern und Schülerinnen bzw. Studierenden selbst zu tragen, da der Freistaat Bayern den Zuschuss in diesem Fall nicht zahlt.

Das Studium am Institut ist anerkannt für die Gewährung von Ausbildungsförderung gemäß Ausbil­dungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG). Zuständig für die Beantragung von Ausbildungsförderung nach BAföG ist für die Schüler und Schülerinnen der Be­rufsfachschule das Amt für Ausbil­dungsförderung der Heimatgemeinde und für die Studierenden der Fachakademie das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Erlangen. Ausnahmen bildet die Beantragung von Aufstiegs-BAföG, das auch in der Fachakademie beim zuständigen Amt am Erstwohnsitz gestellt wird.

Es wird gebeten, die Frage einer eventuellen Ausbildungsförderung (z. B. auch bei Umschulung) vor der ver­bindlichen Anmeldung bei den dafür zuständigen Behörden zu klären. Bei (unentschuldigter) unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht wird die entsprechende Behörde davon in Kenntnis gesetzt.

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule des Instituts haben gemäß den im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs vom 01.08.1986 geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs. Rückerstattungsanträge sind bei der zuständigen Behörde (Stadtverwaltung bzw. Landratsamt des Wohnsitzes) zu stellen.

Gemäß Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wis­sen­schaft und Kunst vom 10.09.1969 sind die Studierenden des Instituts für Fremd­spra­chen und Auslandskunde bei der FAU Erlangen-Nürnberg in die unmittelbare wirt­schaft­liche, kulturelle und gesundheitliche Betreuung durch das Studentenwerk Er­langen aufgenommen worden. Die Studierenden des Instituts sind berechtigt, alle Einrichtun­gen des Studentenwerks wie Mensa, Cafeteria, Gesundheitsdienst, Zim­mer- und Ar­beitsvermittlung zu nutzen und an allen kulturellen Veranstaltungen des Studen­tenwerks teilzunehmen. Wie immatrikulierte Studenten und Studentinnen der Uni­ver­sität können Studierende des Instituts im Rahmen des För­de­rungsdienstes des Studentenwerks verbilligte Mahlzeiten und kostenlose ärztliche Betreuung durch den Studentenwerksarzt in Anspruch nehmen.

Der Beitrag für das Studentenwerk einschließlich des Beitrages für die Darlehens­kasse der Bayeri­schen Studentenwerke beträgt z. Z. 72 € pro Halbjahr und wird mit den Halbjahresgebühren an das Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde ent­rich­tet, das die Beiträge gesammelt an das Studentenwerk weiterleitet. Stu­dierende des Instituts, die gleichzeitig an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg imma­trikuliert sind, zahlen den Beitrag nur einmal und zwar an die Universitätskasse. Zur Vermei­dung unnötiger Rückfragen und Mahnungen werden Studierende des Insti­tuts, die gleich­zeitig an der Universität immatrikuliert sind, gebeten, dies unaufge­fordert dem Sek­retariat des Instituts mitzuteilen.

Neben dem oben genannten BAföG, ist es aufgrund unserer staatlichen Anerkennung auch möglich, einen zinsgünstigen KfW-Bildungskredit zu beantragen. Darüber hinaus gibt es diverse Stipendiaten-Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Förderschwerpunkten. Informieren Sie sich auf der Website der FAU oder bei den Begabtenförderungswerken. Sollten Sie entsprechende (Schul-)Bestätigungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

 

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bei der FAU Erlangen-Nürnberg

Hindenburgstr. 42
91054 Erlangen
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