Gebühren
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Gebühren für Fachakademie und Berufsfachschule
| Anmeldegebühr (nur für Neuanmeldungen am Institut) | 100,00 € |
| Jahresgebühr: 12 monatliche Raten je 210,00 € | 2520,00 € |
| oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2300,00 € |
| Kostenbeitrag für Abschlussprüfung | 150,00 € |
Der Schulgeldersatz ist ein Zuschuss vom Freistaat Bayern, der für die Ausbildung von Schülern und Schülerinnen der Berufsfachschule bzw. für Studierende der Fachakademie (derzeit 110,00 € pro Schüler bzw. Schülerin und Monat) an das Institut gezahlt wird. Dieser ist bereits in den Schulgebühren berücksichtigt.
Absolventinnen und Absolventen der Fachakademie, die die staatliche Prüfung bestanden haben, erhalten nach Abschluss ihres Studiums eine Meisterprämie in Höhe von 3.000 € vom Freistaat Bayern. Auch Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die die Prüfung als Externe/-r absolvieren und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben, erhalten diesen Bonus.
Das Studium am Institut ist anerkannt für die Gewährung von Ausbildungsförderung gemäß Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG). Zuständig für die Beantragung von Ausbildungsförderung nach BAföG ist für die Schüler und Schülerinnen der Berufsfachschule das Amt für Ausbildungsförderung der Heimatgemeinde und für die Studierenden der Fachakademie das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Erlangen. Ausnahmen bildet die Beantragung von Aufstiegs-BAföG, das auch in der Fachakademie beim zuständigen Amt am Erstwohnsitz gestellt wird.
Es wird gebeten, die Frage einer eventuellen Ausbildungsförderung (z. B. auch bei Umschulung) vor der verbindlichen Anmeldung bei den dafür zuständigen Behörden zu klären. Bei (unentschuldigter) unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht wird die entsprechende Behörde davon in Kenntnis gesetzt.
Die finanziellen Hilfen durch das Schüler-BAföG oder das Aufstiegs-BAföG müssen im Normalfall nicht zurückgezahlt werden.
Neben dem oben genannten BAföG, ist es aufgrund unserer staatlichen Anerkennung auch möglich, einen zinsgünstigen KfW-Bildungskredit zu beantragen.
Für begabte und engagierte Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule sowie Studierende der Fachakademie besteht nach erfolgreichem Abschluss eines Schul-/Studienjahres die Möglichkeit, sich am IFA um ein Stipendium der Schreiber-Friebel-Stiftung zu bewerben und finanzielle Unterstützung bekommen.
Darüber hinaus gibt es diverse Stipendiaten-Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Förderschwerpunkten. Informieren Sie sich auf der Website der FAU oder bei den Begabtenförderungswerken. Sollten Sie entsprechende (Schul-)Bestätigungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule des Instituts haben Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs. Rückerstattungsanträge sind bei der zuständigen Behörde (Stadtverwaltung bzw. Landratsamt des Wohnsitzes) zu stellen.
Gemäß Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.09.1969 sind die Studierenden des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde bei der FAU Erlangen-Nürnberg in die unmittelbare wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Betreuung durch das Studentenwerk Erlangen aufgenommen worden. Die Studierenden des Instituts sind berechtigt, alle Einrichtungen des Studentenwerks wie Mensa, Cafeteria, Gesundheitsdienst, Zimmer- und Arbeitsvermittlung zu nutzen und an allen kulturellen Veranstaltungen des Studentenwerks teilzunehmen. Wie immatrikulierte Studenten und Studentinnen der Universität können Studierende des Instituts im Rahmen des Förderungsdienstes des Studentenwerks verbilligte Mahlzeiten und kostenlose ärztliche Betreuung durch den Studentenwerksarzt in Anspruch nehmen.
Der Beitrag für das Studentenwerk einschließlich des Beitrages für die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke beträgt z. Z. 72 € pro Halbjahr und wird mit den Halbjahresgebühren an das Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde entrichtet, das die Beiträge gesammelt an das Studentenwerk weiterleitet. Studierende des Instituts, die gleichzeitig an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg immatrikuliert sind, zahlen den Beitrag nur einmal und zwar an die Universitätskasse. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und Mahnungen werden Studierende des Instituts, die gleichzeitig an der Universität immatrikuliert sind, gebeten, dies unaufgefordert dem Sekretariat des Instituts mitzuteilen.
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN DE 95 7635 0000 0000 0016 83
SWIFT BYLADEM1ERH
Alle Details zur Zahlung finden Sie auf Ihrer Vertragskopie.
Gebühren für das Aufbaujahr FAK IV
| Anmeldegebühr (nur für Neuanmeldungen am Institut) | 100,00 € |
| Jahresgebühr: 12 monatliche Raten ja 180,00 € | 2160,00 € |
| oder ermäßigte Gebühr bei Einmalzahlung pro Schuljahr | 2000,00 € |
| Kostenbeitrag für Abschlussprüfung, pro Prüfungsbereich | 75,00 € |
Gebühren für Gasthörer
| Anmeldegebühr (nur für Neuanmeldungen am Institut) | 100,00 € |
| Gasthörergebühr pro belegte Semesterwochenstunde | 110,00 € |
Prüfungsgebühren für Externe
Fremdsprachen-/Euro-Korrespondentenprüfung für andere Bewerber
| Anmeldegebühr für die staatliche Prüfung für Fremdsprachen-/Euro-Korrespondenten | 50,00 € |
| Prüfungsgebühr für die Fremdsprachen-/Euro-Korrespondentenprüfung | 200,00 € |
Übersetzer- und Dolmetscherprüfung für andere Bewerber
| Anmeldegebühr für die staatliche Prüfung für Übersetzer (und Dolmetscher) | 150,00 € |
| Prüfungsgebühr für die staatliche Prüfung für Übersetzer (auch zur Wiederholung) | 350,00 € |
| Prüfungsgebühr für die staatliche Prüfung für Dolmetscher | 100,00 € |
| Gebühr für die Wiederholung einer Dolmetscherprüfung im direkt darauffolgenden Jahr | 50,00 € |
| Prüfungsgebühr für die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher (auch zur Wiederholung) | 400,00 € |
