Unterricht ab 11. Januar
Folgende Regelungen bzgl. des Unterrichts gelten ab 11. Januar:
- Bis mindestens 31.01.2021 findet der Unterricht im verpflichtenden Distanzunterricht statt.
 - Schriftliche Leistungsnachweise (inkl. Stegreifaufgaben) dürfen in diesem Zeitraum nicht erhoben werden, mündliche Leistungsnachweise hingegen schon.
 - Bei Krankheit gelten auch in Distanzunterricht die normalen Vorgehen mit Entschuldigungen etc.
 - Die Faschingsferien entfallen!
 - Der Notenschluss wird vom 29.01. auf den 19.02. verschoben. Das gilt auch für die Regelungen des Probehalbjahres. Die Halbjahreszeugnisse werden am 5. März ausgegeben.
 - Vermutlich erfolgt die Verschiebung der Abschlussprüfungen, aber darüber haben wir noch keine genaue Kenntnis.
 - Der Unterrichtsstoff wird (wo sinnvoll und vertretbar) reduziert.
 - Eine Reduzierung der Leistungsnachweise wird durch die Schulleitung und die Abteilungsleitungen wo notwendig und sinnvoll angeordnet.
 
Wir wünschen allen Schüler*innen und Studierenden einen guten Start!

