Infos für Externe
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Übersetzer- und Dolmetscherprüfung
Die Staatliche Prüfung für Übersetzer/-innen und Dolmetscher/-innen in Bayern wird am IFA für die Sprachen Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch durchgeführt. Sie wird als reine Übersetzerprüfung oder als kombinierte Übersetzer- und Dolmetscherprüfung angeboten. Eine reine Dolmetscherprüfung ist nur möglich, wenn die entsprechende Übersetzerprüfung bereits mit Erfolg abgelegt wurde.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen, sollten Sie als anderer Bewerber oder andere Bewerberin an der Prüfung teilnehmen wollen.
Die schriftliche Übersetzerprüfung umfasst
- die Übersetzung je eines allgemeinen und eines fachsprachlichen Texts aus der Fremdsprache und aus dem Deutschen sowie
- einen landeskundlichen Aufsatz in der Fremdsprache. Ist die zu prüfende Fremdsprache die Muttersprache des Kandidaten, so ist der Aufsatz in deutscher Sprache zu schreiben.
Der mündliche Teil der Übersetzerprüfung umfasst
- ein landeskundliches Gespräch über staatliche Einrichtungen, die Rechtsordnung, geographische, geschichtliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse des Sprachraums der jeweiligen Fremdsprache und Deutschlands;
- je eine Stegreifübersetzung aus der Fremdsprache und aus dem Deutschen; einer der beiden Texte ist dabei dem gewählten Fachgebiet entnommen;
- Erläuterungen zur gewählten Sprache und zum gewählten Fachgebiet, einschließlich Hilfsmittelkunde.
Die Dolmetscherprüfung umfasst
- den mündlichen Teil der Übersetzerprüfung (siehe oben),
- das Dolmetschen je eines Vortrags aus der Fremdsprache und aus dem Deutschen (Länge je ca. 8 Minuten) sowie
- anspruchsvolles Verhandlungsdolmetschen über ein Thema aus dem gewählten Fachgebiet (ca. 20 Minuten).
Anmeldeschluss ist der 15. Januar des Prüfungsjahres. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Mai, die mündliche Prüfung im Juli statt.
Alle Prüfungen finden am IFA Erlangen, Hindenburgstr. 42, 91054 Erlangen statt.
Allgemeine Informationen zur Teilnahme an der Staatlichen Übersetzer-/Dolmetscherprüfung und das Meldeformular finden Sie im Downloadcenter. Zusätzlich finden Sie unter www.gesetze-bayern.de die allgemein gültigen Zulassungsvoraussetzungen, die insbesondere Folgendes vorsehen:
a) ein Studium in der Sprache und im gewünschten Fachgebiet an einer Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation in Bayern
b) eine dem Studium nach Buchst. a gleichwertige berufsqualifizierende Ausbildung in dieser Sprache und in diesem Fachgebiet oder
c) eine Tätigkeit als Übersetzerin in dieser Sprache und in diesem Fachgebiet in einem Umfang von 1200 Stunden oder 1200 DIN A4 Seiten sowie zusätzlich eine Tätigkeit als Dolmetscherin in dieser Sprache und in diesem Fachgebiet in einem Umfang von 500 Stunden, falls Sie auch die Dolmetscherprüfung ablegen möchten.
Treffen die Punkte a) und b) nicht zu, können Sie die Zulassung zur Übersetzerprüfung nur beantragen, wenn Sie die unter c) genannten Nachweise im dort genannten Umfang vorlegen können, wobei insbesondere auch die Kenntnisse im gewünschten Fachgebiet berücksichtigt sein müssten. Dieser Nachweis wäre mit den weiteren Unterlagen (Meldeformular, Lebenslauf, Zeugniskopien, Erklärung zur Vorbereitung) bis zum jeweils 15. Januar des jeweiligen Prüfungsjahres einzureichen.
Informationen zur Teilnahme an der Staatlichen Übersetzer-/Dolmetscherprüfung und das Meldeformular finden Sie im Downloadcenter.
Anmeldeschluss ist der 15. Januar des jeweiligen Prüfungsjahres.
Für die Teilnahme als anderer Bewerber an der Prüfung für Übersetzer und/oder Dolmetscher werden eine Anmeldegebühr und eine Prüfungsgebühr erhoben. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie im Downloadcenter.
Ehemalige IFA-Studierende sind bzgl. der Gebühren den Absolventen und Absolventinnen im 3. Schuljahr der Fachakademie gleichgestellt, sofern das frühere Studium am IFA die Grundlage für die Zulassung ist.
Sie haben weitere Fragen zur ÜDP? Kontaktieren Sie:
Dr. Birgit Eder
- E-Mail: birgit.eder@ifa.fau.de
Fremdsprachenkorrespondenten- und Euro-Korrespondentenprüfung
Die Staatliche Prüfung für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten in Bayern wird am IFA für die die Ersten Fremdsprachen Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch und die Zweiten Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch durchgeführt. Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, den Inhalten und zur Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie bei Dr. Birgit Eder.
Anmeldeschluss ist der 1. März des Prüfungsjahres. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel im Juni, die mündliche Prüfung im Juli statt.
Alle Prüfungen finden am IFA Erlangen, Hindenburgstr. 42, 91054 Erlangen statt.
Das Meldeformular finden Sie hier.
Anmeldeschluss ist der 1. März des jeweiligen Prüfungsjahres.
Für die Prüfungsteilnahme werden eine Anmeldegebühr und eine Prüfungsgebühr erhoben. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie hier.
Sie haben weitere Fragen zur FKP? Kontaktieren Sie:
Dr. Birgit Eder
- E-Mail: birgit.eder@ifa.fau.de
Weiterbildung Deutsche Rechtssprache für Übersetzer/-innen und Dolmetscher/-innen
Sichere Kenntnisse der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache sind für Dolmetscherinnen und Dolmetscher im professionellen Alltag von essenzieller Bedeutung: Ganz gleich, ob man bei Behörden dolmetscht oder vor Gericht – von der Dolmetscherin wird immer erwartet, dass sie sich in der Rechtssprache gut auskennt.
Die neue Bundesrahmengesetzgebung für die Tätigkeit von Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei Gerichten und Behörden (Gerichtsdolmetschergesetz, GDolmG) verlangt einen Nachweis über die Kenntnis der deutschen Rechtssprache als Voraussetzung für die Beeidigung und Bestellung bei Gericht.
Das IFA Erlangen bietet jetzt eine exzellente Möglichkeit, sich diese wichtige Qualifikation auf effektive Weise anzueignen. Das Seminar, das an zwei Wochenenden stattfindet, bietet einen systematischen Überblick über die Rechtsgebiete und unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten einschließlich der Organe der Rechtspflege sowie die verschiedenen Verfahrensarten im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Alle notwendigen Kenntnisse der relevanten Rechtsterminologie werden Ihnen von fachlich versierten Dozent/-innen verständlich vermittelt.
Laut der staatlichen Prüfungsstelle beim Bayerischen Kultusministerium gilt die Teilnahmebescheinigung als Nachweis sicherer Kenntnisse der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache und erfüllt damit die Anforderungen des GDolmG.
Das Seminar besteht aus zwei Modulen mit insgesamt 24 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
Neue Termine folgen in Kürze.
Das Seminar findet am IFA Erlangen, Schillerstr. 3, 91054 Erlangen statt und wird von fachlich versierten Dozent/-innen des IFA durchgeführt.
Das Anmeldeformular finden Sie, sobald neue Termine feststehen, im Downloadcenter.
Die Gebühr für die Weiterbildung beträgt 480 €.
Vergünstigte Teilnahmegebühr für VFF-Mitglieder: 360 €
